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KFZ-Versicherung: Verzichten Sie besser auf die Werkstattbindung!

Immer mehr Versicherungen haben in Ihre Policen eine Klausel aufgenommen, mit der Sie die Bezahlung und Abwicklung der Reparaturen stark eingrenzen können! Die Werkstattbindung!

Was ist eine Werkstattbindung?

Der Begriff bezeichnet die vertragliche Verpflichtung eines Versicherungsnehmers, sein Auto in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Der Fahrzeughalter hat somit nicht die freie Werkstattwahl.

Was haben Sie als Autofahrer von einer Werkstattbindung?

Ihr einziger Vorteil als Versicherungsnehmer sind etwas geringere Versicherungsprämien.

Was haben die Versicherer von einer Werkstattbindung?

Die Versicherungen möchten Ihnen eine Police mit Werkstattbindung oft schmackhaft machen, da sie am meisten davon profitieren. Die Assekuranzen suchen sich verschiedene Werkstätten, welchen Sie neben dem Stundenlohn auch die Teilepreise vorschreiben. Hierbei bezahlen die Versicherungen den Partnerwerkstätten bis zu 50% weniger als die ortsüblichen Verrechnungssätze sind und sparen sich somit sehr viel Geld.

Warum machen Werkstätten so etwas freiwillig mit?

Im Gegenzug bekommen die Werkstätten viele Fahrzeuge von den Versicherungen in die Werkstatt gesteuert. Diese können somit Ihre Auslastung sicherstellen.

Wo ist der Haken?

Unbekannte Arbeitsqualität: Der Versicherungsnehmer gibt sein Fahrzeug in die Hände einer Werkstatt, die er meistens nicht kennt. Das gesamte Konzept der Werkstattbindung setzt auf Kostensenkung für die Versicherung und auf stark erhöhte Auftragsvolumina für die Partnerwerkstätten – kurz „Masse statt Klasse“. Ob das mit der gleichen Arbeits- und Ersatzteilqualität durchführbar ist, darf zumindest angezweifelt werden.

Möchten Sie mit der Versicherung fiktiv abrechnen, also das Geld ausbezahlt bekommen, wird nicht die tatsächliche Schadenshöhe angesetzt, sondern die Summe, welche den Partner-Werkstätten bezahlt werden würde. Und diese liegt 30 -50% unter den ortsüblichen Sätzen.

Sie müssen in die von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt fahren. Auch bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel wenn der Marder nur ein Zündkabel durchgebissen hat und Sie dieses von Ihrer Teilkasko Versicherung erstattet haben wollen.

Sie können sich nach einem verursachten Schaden nicht direkt mit Ihrer Werkstatt in Verbindung setzen. Sie müssen sich erst bei Ihrer Versicherung melden, die Ihnen dann eine Partnerwerkstatt zuweist.

Oftmals müssen Sie in den Partnerwerkstätten, aufgrund zu hoher Auslastung, deutlich längere Wartezeiten in Kauf nehmen.

Vor allem in kleineren Städten und Gemeinden und ländlichen Regionen ist die Abdeckung mit Vertragswerkstätten unter Umständen schlechter, so dass längere Anfahrten in Kauf genommen werden müssen.

Fazit:

Der gesparte Versicherungsbeitrag relativiert sich durch Fahrtkosten in eine weiter entfernte Werkstatt, den Verzicht auf die Reparatur in der Werkstatt des Vertrauens und spätestens wenn man sein Auto nicht mehr reparieren lässt und sich das Geld auszahlen lassen will. Außerdem darf die Arbeitsqualität zumindest angezweifelt werden.

Lässt man die Reparatur trotz Werkstattbindung von seiner Stammwerkstatt machen, kommen Kosten auf den Versicherungsnehmer zu. Das sind im Idealfall 15% von der Rechnungssumme. Aber auch die 2-3 fache Selbstbeteiligung und im schlimmsten Fall können den Autofahrer die kompletten Kosten treffen.

Vielen unserer Kunden ist es nicht bewusst, dass Sie überhaupt einer Werkstattbindung zugestimmt haben.

Daher: Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen!

Wenn Ihnen Ihre Versicherung zu teuer ist, dann lassen Sie Ihren Vertrag nochmal neu berechnen. Aufgrund des starken Konkurrenzkampfes gibt es neue Verträge mit gleichen Leistungen of günstiger als im Vorjahr. Notfalls wechseln Sie zu einem anderen Versicherer.

Aber bitte, keinen Vertrag mit Werkstattbindung abschließen!

Sind Sie der Unfallgeschädigte haben Sie nach wie vor das Recht sich Ihre Werkstatt selbst auszusuchen.